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Förderung des Heizungstausches

30 bis 70 % für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; außerdem für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, bestehend aus:
 
  • 30 % Grundförderung für alle.
  • 30 % einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer für den Austausch von funktionstüchtigen Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind, oder funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen. Bis 31. Dezember 2028 beträgt der Bonus 20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
  • 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen, wenn diese als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwenden oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
  • 2.500 € Emissionsminderungs-Zuschlag pauschal für besonders effiziente Biomasseheizungen.
  • Diese Boni sind kumulierbar bis zu einer Grenze von 70 %.
 
Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) Grundförderung iSFP-Bonus Effizienz-Bonus max. Klimageschwindigkeits-Bonus 2) Einkommens-Bonus
solarthermische Anlagen 30 %   20 % 30 %
Biomasseheizungen1) 30 %   20 % 30 %
Wärmepumpen 30 % 5 % 20 % 30 %
Brennstoffzellenheizung 30 %   20 % 30 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) 30 %   20 % 30 %
Innovative Heizungstechnik 30 %   20 % 30 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz 30 %   20 % 30 %
Gebäudenetzanschluss 30 %   20 % 30 %
Wärmenetzanschluss 30 %   20 % 30 %


1) Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag i.H.v. 2.500 € gemäß BEG EM Nummer 8.4.7 gewährt.
2) Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß BEG EM Nummer 8.4.4.