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Laden E-Auto © stux / PixabayFörderung für eine Ladestation oder Wallbox? Ja, aber nur mit Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher © stux / Pixabay
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Fördertopf im Programm 442 nach nur einem Tag leer

Update: KfW-Förderung für private Ladestationen ausgeschöpft

Update 27.9.2023: Die Fördermittel im KfW-Programm 442 sind nach nur einem Tag ausgeschöpft - es können keine Förderanträge mehr gestellt werden. Wegen der enorm hohen Nachfrage ist der Fördertopf von 300 Millionen Euro für 2023 in Rekordzeit leer gelaufen.

Wer bereits einen Antrag gestellt hat, ist von dem Förderstopp nicht betroffen. Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, ist der Zuschuss reserviert. 

  • Antragsteller, denen aktuell mehrere eingereichte Zuschussanträge angezeigt werden, müssen nichts weiter tun. Mehrfachanträge für identische Vorhaben werden in Kürze korrigiert und im Kundenportal als storniert angezeigt, so dass für die weiteren Schritte der tatsächlich gestellte Zuschussantrag als aktiv angezeigt wird.
  • Auch wer seinen Antrag verbindlich abschicken konnte, aber noch keine Rückmeldung per E-Mail oder im Kundenportal "Meine KfW" erhalten hat - also noch keine Bestätigungsmail mit dem individuellen Zusageschreiben und der Referenznummer erhalten hat - muss sich keine Sorgen machen, der Zuschuss ist reserviert! Die elektronischen Schreiben werden sukzessive generiert und sollten, sofern noch nicht erfolgt, in Kürze eingehen. Anschließend wird der erfolgreiche Zuschussantrag auch im Kundenportal "Meine KfW" angezeigt.

Weitere Fördermittel in Höhe von 200 Millionen Euro sind für die Förderung 2024 vorgesehen. Wann genau das Förderprogramm noch einmal öffnet, ist allerdings nicht bekannt.

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Das neue Programm "Solarstrom für Elektroautos - 442" ist seit Ende September offen für die Antragstellung. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss sind möglich für den Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­-Anlage und Solar­stromspeicher. 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto vorhanden oder bereits bestellt ist (Klassen M1 und N1). Für Firmenwagen und Hybridautos ist die Förderung nicht möglich. Ist das Auto geleast, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Der Haushalt muss mindestens 6 Jahre ein E-Auto nutzen (das Auto darf in der Zeit gewechselt werden).

Ladestation, Photo­voltaik­-Anlage und Solar­strom­speicher müssen fabrik­neu angeschafft oder erweitert werden, dürfen zum Zeit­punkt der Antragstellung aber noch nicht bestellt sein. Außerdem ist die Nutzung von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) Fördervoraussetzung. 

Unter bestimmten Umständen ist die Förderung auch möglich, wenn einzelne Komponenten bereits vorhanden sind. So ist beispielsweise die Erweiterung einer vorhandenen Photovoltaik-Anlage möglich. Genaue Informationen dazu finden Eigentümer auf der Programmseite der KfW in den FAQ.

Was wird mit dem Zuschuss gefördert?

  • Der Kauf einer neuen Lade­station / Wallbox mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
  • Der Kauf einer neuen Photo­voltaik­-Anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • Der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • Der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher? Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teil­beträgen zusammen:

  • Für die Ladestation / Wallbox: 600 Euro pauschal (bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal) Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Strom­netz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. So kann das Elektroauto über­schüssigen Strom bei Bedarf wieder ab­geben und damit das Strom­netz entlasten.
  • Für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Wichtig: Die Zuschüsse können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden! Hochladen der Nachweise und Auszahlung der Zuschüsse sind erst ab März 2024 möglich!

Eine Liste der förderfähigen Ladestationen kann auf der KfW-Programmseite eingesehen werden. Die Förderrichtlinie "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" finden Sie auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 und bei der KfW.
 

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Ursprüngliche News vom 30.6.2023

Das geplante KfW-Programm soll die Eigenstromversorgung beim Laden in privaten Wohngebäuden verbessern. Deshalb ist die Förderung auf die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Speicher ausgelegt. Eingeplant sind Fördermittel in Höhe von bis zu 500 Millionen Euro, das Förderprogramm soll Herbst 2023 starten. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Elektroautos.

Wie hoch die Förderung ausfallen wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Das Verkehrsministerium geht davon aus, dass es eine hohe fünfstellige Zahl bei den Anträgen privater Haushalte geben wird.

Mit den neuen Förderprogrammen nimmt der Bund die Förderung von Ladestationen wieder auf. Im Vorgängerprogramm der KfW von 2020 können seit Oktober 2021 keine Anträge mehr gestellt werden. Eine vergleichbare Förderung für das Gesamtpaket aus Photovoltaik-Anlage, Ladestation und E-Auto gibt es aktuell in Baden-Württemberg.

Weiteres Förderprogramm für gewerblich genutzte PKW und LKW
Ein weiteres Förderprogramm ist für den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur inklusive eines Netzanschlusses für den Betrieb von gewerblich genutzten für Pkw und Lkw geplant. Für dieses Programm ist ein Fördervolumen von insgesamt bis zu 400 Millionen Euro vorgesehen. Der Start soll noch im Sommer erfolgen.


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