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Hinweis zur Aktualität unserer Informationen

Aufgrund der aktuellen Änderungen der Gesetzeslage und des kurzfristigen Inkrafttretens des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zum 29. Juli 2026 befinden sich die nachfolgenden Inhalte derzeit in der Überarbeitung.

Wir aktualisieren die Informationen für Sie schnellstmöglich und passen sie an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen an.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt der Staat private Hausbesitzer dabei, ihr Zuhause energetisch zu modernisieren. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden und langfristig Heizkosten zu sparen.

Ob Heizungstausch, energetische Sanierung oder Optimierung der Haustechnik: Für viele Maßnahmen erhalten Sie Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite.

Wer kann die Förderung nutzen?

Gefördert werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden – egal ob selbst genutzt oder vermietet.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe oder andere erneuerbare Heizsysteme)
  • Heizungsoptimierung bestehender Anlagen
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster)
  • Energieeffiziente Anlagentechnik
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Expertinnen und Experten

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss (direkte Förderung)
  • Zinsvergünstigter Kredit – je nach Maßnahme ggf. mit Tilgungszuschuss

Warum sich die Förderung lohnt

Ein Heizungstausch oder eine energetische Sanierung steigert den Wohnkomfort und den Wert Ihrer Immobilie. Gleichzeitig reduzieren Sie Ihre Energiekosten und erfüllen aktuelle gesetzliche Anforderungen – mit finanzieller Unterstützung des Bundes.

Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Hier geht es zu den aktuellen Förderkonditionen.
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